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Beitragsordnung vom 8.06.17, ab 1.7.2017

1.  Beitragssätze pro Monat

    Vollbeitrag für aktive Mitglieder 22 Euro

    Fördermitglieder mind. 3 Euro

    Ermäßigte Beitragssätze:
    - Studenten/Schüler ab 18 Jahren: 12 Euro
    - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne 
      eigenes Einkommen: 4 Euro
    - Minderjährige Kinder von Mitgliedern: 0 Euro
    - Passive Mitglieder auf Antrag: 12 Euro
    - Sozialbeitrag auf Antrag: 8 Euro

Über Anträge auf Ermäßigung wegen Passivität oder sozialer Bedürftigkeit entscheidet der Vorstand in nicht-öffentlicher Sitzung. Passiv ist ein Mitglied, das seit mindestens 6 Monate nicht aktiv am Vereinsleben teilgenommen hat und das auch in absehbarer Zeit nicht tun wird. Altmitglieder, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Beitragsordnung seit mehr als 12 Monaten nicht aktiv gewesen sind, können vom Vorstand auch ohne Antrag als "passiv" eingestuft werden.
2.  Fälligkeit und Zahlungsweise

    1. Der Mitgliedsbeitrag ist 3 Monate im Voraus fällig, 
       beginnend mit dem Monat nach dem Eintritt.

    2. Bei Eintritt ist eine Aufnahmegebühr in Höhe eines 
       Monatsbeitrags sowie der erste Monatsbeitrag fällig.
       Vor der ersten Zahlung besteht noch kein Stimmrecht.

    3. Für schriftliche Mahnungen wird eine Bearbeitungs-
       pauschale in Höhe von 5 Euro erhoben.

    4. Kommt es im Rahmen des Lastschrifteinzugs zu Rücklast-
       schriften, so sind die dem Verein von den Geldinstuten 
       berechneten Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungs-
       pauschale in Höhe von 5 Euro vom Mitglied zu tragen.

    5. Es wird gebeten, einen Dauerauftrag einzurichten, oder 
       am Lastschriftverfahren teilzunehmen.

Mitglieder, die trotz passivem Status oder Ermäßigung, den Verein mit einem "Vollbeitrag für aktive Mitglieder" unterstützen möchten, sind natürlich herzlich willkommen!

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