====== Beitragsordnung vom 8.06.17, ab 1.7.2017 ====== 1. Beitragssätze pro Monat Vollbeitrag für aktive Mitglieder 22 Euro Fördermitglieder mind. 3 Euro Ermäßigte Beitragssätze: - Studenten/Schüler ab 18 Jahren: 12 Euro - Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ohne eigenes Einkommen: 4 Euro - Minderjährige Kinder von Mitgliedern: 0 Euro - Passive Mitglieder auf Antrag: 12 Euro - Sozialbeitrag auf Antrag: 8 Euro Über Anträge auf Ermäßigung wegen Passivität oder sozialer Bedürftigkeit entscheidet der Vorstand in nicht-öffentlicher Sitzung. Passiv ist ein Mitglied, das seit mindestens 6 Monate nicht aktiv am Vereinsleben teilgenommen hat und das auch in absehbarer Zeit nicht tun wird. Altmitglieder, die zum Zeitpunkt der Verabschiedung dieser Beitragsordnung seit mehr als 12 Monaten nicht aktiv gewesen sind, können vom Vorstand auch ohne Antrag als "passiv" eingestuft werden. 2. Fälligkeit und Zahlungsweise 1. Der Mitgliedsbeitrag ist 3 Monate im Voraus fällig, beginnend mit dem Monat nach dem Eintritt. 2. Bei Eintritt ist eine Aufnahmegebühr in Höhe eines Monatsbeitrags sowie der erste Monatsbeitrag fällig. Vor der ersten Zahlung besteht noch kein Stimmrecht. 3. Für schriftliche Mahnungen wird eine Bearbeitungs- pauschale in Höhe von 5 Euro erhoben. 4. Kommt es im Rahmen des Lastschrifteinzugs zu Rücklast- schriften, so sind die dem Verein von den Geldinstuten berechneten Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungs- pauschale in Höhe von 5 Euro vom Mitglied zu tragen. 5. Es wird gebeten, einen Dauerauftrag einzurichten, oder am Lastschriftverfahren teilzunehmen. === Mitglieder, die trotz passivem Status oder Ermäßigung, den Verein mit einem "Vollbeitrag für aktive Mitglieder" unterstützen möchten, sind natürlich herzlich willkommen! === {{tag> Toppoint}}